Recht am eigenen Bild

(Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG)

Die von uns gezeigten Bilder beinhaltet Personen unterschiedlichen Alters.
Die Bilderechte sind käuflich erworben, gestiftet, in Eigenregie aufgenommen oder aus dem Archiv unseres Fördervereines.

Die verwendeten Bilder entsprechen den rechtlichen Vorgaben.

Bei den Aufnahmen auf unserem Gelände machen wir uns aus fotografischen Gesichtspunkten nicht vorab bemerkbar, da die Situation und damit auch das belebte Motiv zerstört wäre, dennoch war und ist der Fotograf klar zu erkennen.
Einzelne Personenaufnahmen, Gruppenbilder und hervorgehobene Personen müssen mit einer Einverständniserklärung belegt werden.
Menschenansammlungen, wie Zuschauer eines Fußballspieles oder vor einer Sehenswürdigkeit, sind frei von Einverständniserklärungen.
Unser Motivbilder zeigen Spaß und Lebensfreude, mit Personen als Beiwerk.
Diese sind rechtlich, auch ohne Zustimmung der veröffentlichen Personen, nutzbar.
Dennoch versuchen wir bei den älteren Bildern ein wenig die Aufnahmeschärfe zu verringern.
Auch alle künftigen Fotographien werden gemäß den rechtlichen Vorgaben aufgenommen.

Die Persönlichkeitsrechte und Ihre Privatsphären haben bei uns einen ganz besonderen Stellenwert und werden von uns größtmöglich geschützt.

Die rechtliche Situation:

„Eine Klage gegen die Verletzung des Persönlichkeitsrechts kann nur von der abgebildeten Person selbst angestrengt werden.“
Aber wir bevorzugen im Streitfall eine außergerichtliche Einigung.
Denn eine Auseinandersetzung hilft keiner Seite.

Sollten die Veröffentlichten eine Löschung erwünschen, werden wir diesem selbstverständlich nachkommen.

10.01.2020 M. Florian